Der Energieausweis
In Oberösterreich gibt es den Energieausweis bereits seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 1999. Mit aktualisierten und neuen Regelungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene gibt es laufend kleinere Änderungen, ab 01. September 2020 gelten in Oberösterreich folgende Bestimmungen:
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis...
- ...ist eine Art Energie-„Typenschein“ für ein Gebäude.
- ...macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar.
- ...zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden.
- ...ist notwendig bei baubehördlichen Verfahren und bei Verkauf/Vermietung eines/er Gebäudes/Wohnung.
Wann wird für ein Gebäude oder Wohnung ein Energieausweis benötigt?
- Bei Neubau, Zubau oder Umbau sowie bei einer größeren Renovierung eines Gebäudes
- Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes oder Nutzungsobjektes/Wohnung
- Für Immobilien-Inserate in Druckwerken und elektronischen Medien
- Für den verpflichteten Aushang von Energieausweisen
Wer erstellt einen Energieausweis?
- Energieausweise sind von qualifizierten und befugten Personen auszustellen
Was steht im Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Auskunft über:
- den Heizwärmebedarf eines Gebäudes und einen Vergleich zu Referenzwerten
- den Warmwasser-Wärmebedarf
- dem Heizenergiebedarf eines Gebäudes
- den Haushaltsstrombedarf
- dem Endenergiebedarf eines Gebäudes
- den Primärenergiebedarf eines Gebäudes (auch aufgeteilt auf erneuerbare und nicht erneuerbare Energie)
- den Gesamtenergieeffizienzfaktor
- die CO2-Emissionen eines Gebäudes
Ein Energieausweis pro Gebäude?
- Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal (Nutzungsobjekt) innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (z.B. Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
- Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. „Alte“ Energieausweise gelten bis höchstens zehn Jahre nach dem Datum der Ausstellung weiterhin als Energieausweis, auch wenn diese noch weniger Daten umfassen.
Sind Energieausweise österreichweit einheitlich?
- Ja und Nein: die Inhalte, Berechnungsvorschriften und Anforderungen werden in jedem Bundesland durch Landesgesetze geregelt. Es wurden aber gemeinsame Richtlinien und Normen ausgearbeitet, die viele Bundesländer übernommen haben. Einige Bundesländer weichen in ihrer Gesetzgebung aber von diesen ab.
Was kostet ein Energieausweis?
- Die Höhe der Kosten für einen Energieausweis ist nicht per Gesetz definiert und somit mit dem Ersteller direkt zu verhandeln.
- Generell kann man für ein Einfamilienhaus mit ca. 500 Euro, bei einem Mehrparteienhaus mit ca. 1.000 Euro rechnen.
- Tipp: Es empfiehlt sich die Preise mehrere Anbieter zu vergleichen.
Quelle: OÖ Energiesparverband