Einlagen bis EUR 100.000,- gesichert.
Die VKB-Bank ist zur Entgegennahme sicherungspflichtiger Einlagen berechtigt. Bargeld-Guthaben auf Konten und Sparbüchern bis zu EUR 100.000,- pro Kunde und pro Kreditinstitut sind durch das gesetzliche Einlagensicherungssystem gesichert. In bestimmten Fällen (Einlage stammt z.B. aus dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie) erhöht sich der gesicherte Betrag auf bis zu EUR 500.000,- pro Kunde und pro Kreditinstitut.
Die zuständige Sicherungseinrichtung ist ab 01.01.2019 die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H..
Nähere Details zur Einlagensicherung gemäß § 37a BWG entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Einlagensicherung welches Sie im untenstehenden Downloadbereich finden bzw. finden Sie nähere Informationen online unter www.einlagensicherung.at.
Zusätzlich finden Sie im untenstehenden Downloadbereich noch zwei weitere Informationsblätter mit häufig gestellten Fragen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung und deren Antworten.