Holen Sie sich mögliche Zuschüsse von öffentlichen Förderstellen im Zuge Ihrer Unternehmensgründung.
Für Investitionen ins Anlagevermögen im Zuge einer Unternehmensübernahme können über öffentliche Förderstellen wie die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.(ÖHT), das Land OÖ. etc. im Einzelfall nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Das betrifft teilweise auch Ablösezahlungen. Für den Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Kammerzugehörigkeit – Sektion Tourismus- und Freizeitwirtschaft) sind die ÖHT und in weiterer Folge die Bundesländer bzw. deren Förderinstitutionen zuständig. Übernehmer aus allen anderen Branchen fallen betreffend die klassischen Übernahmeinvestitionen in die Zuständigkeit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH. (aws).
Welche Investitionen im Einzelfall und in welcher Höhe mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse gefördert werden, ist in den jeweils gültigen Förderrichtlinien zu jeder Förderaktion geregelt.
Achtung:
Förderanträge sind VOR Investitionsbeginn (vor der ersten Bestellung, Auftragsbestätigung, Übergabevertragsunterzeichnung, Kaufpreisunterzeichnung, Lieferung, Leistung, Fakturierung, An-/Zahlung) bei den jeweiligen Förderstellen einzubringen!
Weiterführende Informationen finden Sie direkt unter folgenden Links auf die jeweiligen Produkte der Förderstellen:
Ihre Vorteile
- Individuelle Beratung und Know-how erfahrener Förderspezialisten
- VKB-Fördercheck für die sichere Planung Ihrer Vorhaben
- Maßgeschneiderte Förderungskonzepte und professionelle Unterstützung bei der Beantragung
- Rasche und kompetente Abwicklung