Der Einsatz von Biomasse trägt zur Verringerung der Treibhausemissionen und der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten bei. Die Schaffung von Einrichtungen und Anlagen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energie wird daher vom Land Oberösterreich mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert.
Gefördert werden können beispielsweise:
- Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzfeuerungsanlagen mit Spezialholzkessel
- Landwirtschaftliche Kleinpelletieranlagen und solare Hackguttrocknungssysteme (mit überbetrieblicher Nutzung)
Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen sowie bauliche Maßnahmen (Heizhaus, Kamin,…).
Weiterführende Informationen:
Ihre Vorteile
Ihre Vorteile
- Beratung zahlt sich aus! Ihr VKB-Berater entwickelt gemeinsam mit Ihnen Ihren persönlichen Finanzierungsplan samt optimaler Förderungsmöglichkeiten
- Darüber hinaus hilft er Ihnen bei der gesamten Abwicklung, von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördergelder