Ein echtes Steuerzuckerl bis zu EUR 300,00 p.a. vom Finanzamt.
Ein „Muss“ für jeden Betrieb ist die Zukunftssicherung bis zu EUR 300,00 p.a. je Mitarbeiter. Es bieten sich 2 Möglichkeiten, an um die Vorteile des §3 Abs.1 Zi.15 lit.a EStG zu nutzen:
Variante 1
Diese Variante ist eine besonders attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung. Sie bringt für beide Seiten Vorteile. Der Dienstgeber spart jede Art von Lohnnebenkosten und die Sozialversicherungsbeiträge. Und auch der Dienstnehmer bekommt mehr heraus, weil ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.
Variante 2
Die jährliche Prämie bis maximal EUR 300,00 wird vom Dienstnehmer selbst in Form einer Bezugsumwandlung einbezahlt und er erspart sich somit die Lohnsteuer. Für den Dienstgeber fallen für diesen Beitrag keine Lohnnebenkosten (DG-Beitrag, DG-Zuschlag,…) an.
Für beide Varianten stehen folgende Versicherungslösungen zur Verfügung:
- Pensionsversicherung
- Er- und Ablebensversicherung
- Risikoablebensversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung