Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Taxonomiekennzahlen:

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Wertpapier-Vermögensverwaltung:

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung:

    

Gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor samt Ergänzungen aus der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288.

Betreffend: Volkskreditbank AG, LEI-Code*: 529900990PPI3K3RDT23
*Der LEI-Code oder Legal Entity Identifier ist eine global eindeutige Kennung für Rechtsträger im Finanzmarkt.

Datum der Erstveröffentlichung: 21.03.2021
Datum letzter Aktualisierung: 18.01.2023

Genderhinweis

In der VKB-Bank legen wir großen Wert auf Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Informationen und Angebote wird in den Publikationen der VKB-Bank entweder die maskuline oder die feminine Form von Bezeichnungen gewählt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. Wenn wir also von Kunden und Mitarbeitern sprechen, meinen wir selbstverständlich und gleichermaßen auch Kundinnen und Mitarbeiterinnen.

1. Allgemeines zu Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken

Durch die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris aus 2015 haben sich die teilnehmenden Staaten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2 °C beziehungsweise möglichst auf 1,5 °C gegenüber vorindustriellen Werten verpflichtet.

Die Europäische Kommission hat zur Erreichung dieser Ziele und zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und den Europäischen Grünen Deal (Mitteilung der EU-Kommission vom 11.12.2019 „Der Europäische Grüne Deal“) veröffentlicht.
Ein Teil dieses Aktionsplanes sieht den Abbau von Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Kunden und Finanzmarktteilnehmern beziehungsweise Finanzberatern im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen vor. Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufende Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gegenüber Endanlegern beseitigt werden. Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: Offenlegungs-VO) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch dazu, schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen.          

Nachhaltigkeitsfaktoren sind laut Art. 2 Ziffer 24 der Offenlegungs-VO Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Nachfolgende Tabelle (aus dem FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken) zeigt zur besseren Verständlichkeit eine (demonstrative) Darstellung von Nachhaltigkeitsfaktoren.

Umwelt/Environment Soziales und Arbeitnehmerbelange / Social Gute Unternehmensführung / Governance
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Schutz der Biodiversität
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung, (thermische) Abfallverwertung und Recycling
- Vermeidung von gefährlichen (inkl. radioaktiven) Abfällen
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (inkl. Luftverschmutz-ung) bzw. -zerstörung
- Schutz gesunder Ökosysteme
- Nachhaltige Landnutzung
- Pflanzenbetonte Ernährung und nachhaltige Viehwirtschaft
- Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards (z.B. keine Kinder- und Zwangs-arbeit, keine Diskriminierung)
- Einhaltung des Arbeit-nehmerschutzes und Gesundheitsschutzes
- Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen
- Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit (Koalitionsfreiheit)
- Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz
- Projekte zur Bekämpfung von Ungleichheit oder für den sozialen Zusammenhalt / die soziale Integration bzw. zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen

- Steuerehrlichkeit
- Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
- Nachhaltigkeitsmanagement durch den Vorstand
- Vergütung in Abhängigkeit von nachhaltiger Geschäftstätigkeit
- Ermöglichung von Whistle Blowing
- Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
- Gewährleistung des Datenschutzes
- Offenlegung von Informationen
- Informationstransparenz gegenüber Konsumenten
- Installation von unternehmenseigenen Qualitätsmanagement-systemen und Ombuds-stellen für Kunden-beschwerden

Nachhaltigkeitsrisiken bezeichnen im Allgemeinen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (Environmental/Umwelt, Social/Soziales und Governance/gute Unternehmensführung, kurz: „ESG“), deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten (Investitionen) beziehungsweise auf die Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten.     

Nachhaltigkeitsrisiken umfassen somit Risiken im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und werden auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet.         

Aufgrund der fortschreitenden Veränderung des Klimas rücken unter den Umweltrisiken speziell die Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Mit dem Begriff Klimarisiken sind all jene Risiken umfasst, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden. Bei den Klimarisiken unterscheidet man zwischen physischen Risiken und Transitionsrisiken:

  • Physische Risiken ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen. Beispiele sind vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen und Extremwetterereignisse wie Sturm/Orkan, Starkregen, Überflutungen, Vermurungen, Verlust der Biodiversität, Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenheit, etc.
  • Als Transitionsrisiken werden Risiken bezeichnet, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele sind die Änderung von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Realwirtschaft oder etwaige technologische Entwicklungen, sowie auch das Verbot von Verbrennungsmotoren in der EU in neu zugelassenen Kraftfahrzeugen ab voraussichtlich 2035.

Nachhaltigkeitsrisiken sind nicht als eigene Risikoart zu betrachten und können sich vielmehr in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes oder den Kursrisiken manifestieren.       

Sie sind somit in die bestehenden Risikokategorien im Risikomanagement zu integrieren.

Bei der Bestimmung angemessener Methoden, Systeme und Prozesse in Bezug auf den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken werden Größe, interne Organisation und die Art, der Umfang und die Komplexität der Tätigkeit bzw. Geschäfte, sowie die Risikostruktur berücksichtigt (Grundsatz der Proportionalität).
 

Folgende Tabelle zeigt beispielhaft (nicht taxativ) eine Implementierung von Klimarisiken in bestehende Risikokategorien:

Risikoart Physische Klimarisiken Transitionsrisiken
Liquiditätsrisiko - Plötzliche Einlagenabflüsse wegen Naturkatastrophen
- Plötzliche Nachfrage nach Notkrediten
- Stranded Assets (Wertpapiere mit unerwarteten Kurs-verlusten) können nicht mehr gehandelt werden.
Operationelles Risiko,
Ertrags-/Geschäftsrisiko
- Zerstörung von Infrastruktur für die Geschäftstätigkeit
- Steigende Versicherungskosten
- Steigende Kosten der Anpassung an den Klimawandel
- Preisanstiege durch CO2-Steuern.
- Mehr Berichtspflichten über Emissionen
Rechts- und Reputationsrisiko - Ansteckung“ wegen Nähe zu betroffenen Regionen
- Anstieg an Gerichtsverfahren
- Stigmatisierung von Unternehmen durch Konsumenten.
- „Greenwashing“ (Vertrieb von nur vermeintlich nachhaltigen Finanzprodukten).
Kreditrisiko - Wertminderung von bestellten Kreditsicherheiten aufgrund von Naturkatastrophen
- Temperaturanstieg/Verlust der Biodiversität reduziert Produktivität/Einkommen

- Hohe Abschreibungen auf CO2-intensive Anlagen
- Geringere Einnahmen von Schuldnern wegen CO2-Steuer
- Mehr Investitionen in neue, riskantere Technologien
Marktrisiko - Kursverluste bei Wertpapieren aufgrund von Naturkatastrophen
- Naturkatastrophen führen zu raschem Kapitalabfluss
- Steigender Meeresspiegel erhöht Länderrisiko
- Änderungen im Konsumentenverhalten sowie von Technologien
- Trendwende zu klimaneutralen Anlagen verpassen
- Steigende Inflationserwartungen wegen CO2-Steuern
- Abwertungen von Ländern, die viel CO2 verursachen

Während physische Risiken bezogen auf den gesamten Finanzmarkt kurz- bis mittelfristig als geringeres Risiko angesehen werden, könnten sich Transitionsrisiken bereits früher auswirken.

2. Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene

Im folgenden Abschnitt gibt die Volkskreditbank AG gemäß Offenlegungs-VO einen Überblick über den allgemeinen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene sowie über Methoden und Abläufe.

2.1 Nachhaltigkeitsstrategie und -risiken

Nachhaltiges Handeln und Denken ist seit jeher ein fester Bestandteil der Volkskreditbank AG zur Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung.

In der Nachhaltigkeitsstrategie - als Bestandteil der Gesamtbankstrategie - wurde das Werteverständnis und Zielbild im Zusammenhang mit ESG-Belangen verschriftlicht. Darin bekennt sich die VKB-Bank ausdrücklich zum Pariser Klimaschutzabkommen, wirtschaftet regional nachhaltig und übernimmt Verantwortung für das langfristige finanzielle Wohlergehen von Kunden und Mitarbeitern. Ein wirtschaftlich erfolgreiches, menschliches und modernes Banking mit verantwortungsbewusster Beratung sowie umwelt- und klimabewusstem Handeln sind das Ziel. ESG-Risiken in Bezug auf Klima, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sollen dabei angemessen gemanagt werden.

In der Nachhaltigkeitsstrategie wurden mittels Ausschlussverfahren Geschäfte definiert, die dem ESG-Wertesystem der Volkskreditbank AG widersprechen und daher ausgeschlossen sind.

Die Kreditrisikostrategie wurde dahingehend erweitert, dass die Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beurteilung des Kreditnehmers, des Kreditverwendungszwecks sowie der beizubringenden Kreditsicherheiten explizit berücksichtigt werden.

Darüber hinaus arbeitet die Volkskreditbank AG an der Schaffung einer validen und robusten Datenbasis zur künftigen Quantifizierung des Nachhaltigkeitsrisikos im Kreditgeschäft.

Ab 2023 ist beabsichtigt, den von der Österreichischen Kontrollbank österreichweit entwickelten ESG-Fragebogen (OeKB ESG Data Hub) von den Firmenkunden regelmäßig einzuholen. 

2.2 Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Volkskreditbank AG erstellt jährlich eine nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht), welche dem Geschäftsbericht als eigenständige Publikation hinzugefügt ist. Darin wird über die mittels einer Wesentlichkeitsanalyse ermittelten nachhaltigkeitsrelevanten Themen ausführlich berichtet.

Zu den Nachhaltigkeitsfaktoren

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • die Achtung der Menschenrechte und
  • die Bekämpfung von Korruption und Bestechung

wird in den Kapiteln Regionalität, Kundenzufriedenheit und Beschwerdemanagement, Digitalisierung und Zugang zu Beratungs- und Bankdienstleistungen, Finanzierung und Eigenmittelveranlagung, Produktgestaltung und Vermarktung, Arbeitsbedingungen & Aus- und Weiterbildung, Energieverbrauch und Klimaschutz, Datenschutz und Datensicherheit Ethik und Compliance die Herangehensweise der Volkskreditbank AG berichtet; dabei werden je Themenbereich die Strategie, Ziele, Due-Diligence-Prozesse, Chancen/Risiken sowie Maßnahmen und Ergebnisse detailliert beschrieben.  

2.3 Verantwortlichkeit

Um die ESG-Themen in der Gesamtbank voranzutreiben, wurde folgende Nach-haltigkeits-Governance implementiert.

Die Hauptverantwortung für die Konzeptionierung, Weiterentwicklung, die Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken liegt beim Vorstand der Volkskreditbank AG. Der vom Vorstand ernannte Nachhaltigkeitsverantwortliche koordiniert und führt die Nachhaltigkeitsthemen abteilungsübergreifend zusammen.

In den vom ESG-Themenkreis betroffenen Abteilungen wurden Nachhaltigkeitsmanager ernannt. Ihnen obliegen regulatorische Umsetzung, Management und Weiterentwicklung von ESG-Themen und -Risiken im eigenen Abteilungsbereich sowie das gesamtheitliche Verständnis zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie. In zumindest vierteljährlichen Nachhaltigkeitszirkeln stimmen sich die Nachhaltigkeitsmanager mit dem Nachhaltigkeitsverantwortlichen zu allen Themen rund um die Nachhaltigkeit ab.

In der Volkskreditbank AG werden aufgrund regulatorischer Vorgaben Arbeits-anweisungen und Richtlinien zur Vorgehensweise im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene erstellt.

2.4 Sustainable Finance Framework

Die Volkskreditbank AG möchte ab 2023 nachhaltige Anlageprodukte für Ihre Kunden auflegen und dadurch ein System nachhaltiger Geldkreisläufe in der VKB-Bank implementieren. Dazu wurde ein Sustainable Finance Framework als übergeordnetes Rahmenwerk geschaffen, um nachhaltige Finanzinstrumente zur Finanzierung neuer und/oder bestehender nachhaltiger Kredite aufzulegen. In diesem Zusammenhang wird ein vierteljährlich tagendes Nachhaltigkeitskomitee aus dem Nachhaltigkeits-verantwortlichen, der Leitung Treasury, der Leitung Kreditmanagement und der Leitung Produktmanagement gebildet, welches die Umsetzung des Sustainable Finance Frameworks überwacht und insbesondere die Zuordnung nachhaltiger Kredite zum „Green Finance Aktivpool“ verantwortet.

Im Produktentwicklungsprozess werden in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten die ESG-Kriterien Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption etc.) beachtet.

3. Von der VKB-Bank angebotene Dienstleistungen

Als Volkskreditbank AG fallen wir aufgrund unserer angebotenen Dienstleistungen (Portfoliomanagement, Anlage- und Versicherungsberatung) sowohl unter den Begriff der Finanzmarktteilnehmer als auch unter den Begriff der Finanzberater im Sinne der Offenlegungs-VO. Für beide legt die Offenlegungs-VO gewisse Offenlegungspflichten fest.

3.1 Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Die Volkskreditbank AG  berücksichtigt in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten von Finanzprodukten, die Gegenstand ihrer Beratung sind, einige der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Anlageberatung auf Basis der von den Finanzmarktteilnehmern (Produktherstellern) stammenden Informationen im Rahmen der Beurteilung der Geeignetheit (= Geeignetheitsprüfung).

Die Geeignetheitsprüfung iSd MiFID II wird durch die Volkskreditbank AG folgendermaßen vorgenommen:

  • Jeder neue und bestehende Kunde wird vor Beginn eines Beratungsgespräches mit dem "Informationsblatt zur Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen" über die Aspekte nachhaltiger Finanzprodukte aufgeklärt. Etwaige im Zuge der Aufklärung aufgekommene Fragen des (potenziellen) Kunden werden vom Kundenberater beantwortet. Anschließend kann der (potenzielle) Kunde aus freien Stücken (unbeeinflusst) seine Nachhaltigkeitspräferenzen bekanntgeben. 
  • Bestimmt der (potenzielle) Kunde, dass in ein Finanzinstrument investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, und bestimmt der (potentielle) Kunde qualitative oder quantitative Elemente, mit denen diese Berücksichtigung nachgewiesen wird, gleicht die Volkskreditbank AG diese Angaben mit den von den Finanzmarktteilnehmern (Produktherstellern) stammenden Informationen ab.
  • Ergibt die Beurteilung der Geeignetheit, dass eines oder mehrere Finanzinstrumente den Angaben des (potenziellen) Kunden entsprechen bzw. für ihn geeignet sind, kann dieses beziehungsweise können diese Finanzinstrumente dem (potenziellen) Kunden empfohlen werden.
  • Ergibt die Beurteilung der Geeignetheit, dass keine Finanzinstrumente den Angaben des (potenziellen) Kunden entsprechen beziehungsweise für ihn geeignet sind, wird dem (potenziellen) Kunden kein Finanzinstrument empfohlen und er wird über diesen Umstand aufgeklärt. Dem (potenziellen) Kunden steht es anschließend frei, seine ursprünglichen Angaben zu überdenken sowie gegebenenfalls anzupassen. Die Aufklärung sowie gegebenenfalls auch die Anpassungen des (potenziellen) Kunden werden dokumentiert.
  • Passt der (potenzielle) Kunde seine ursprünglichen Angaben an, erfolgt auf Basis dieser angepassten Nachhaltigkeitspräferenzen eine erneute Beurteilung der Geeignetheit.
  • Entscheidet sich der (potenzielle) Kunde dafür, sich als "nachhaltigkeitsneutral" einzustufen, dürfen ihm in der Folge sowohl geeignete Finanzprodukte mit nachhaltigkeitsbezogenen Merkmalen empfohlen werden als auch geeignete Finanzprodukte, die keine nachhaltigkeitsbezogenen Merkmale aufweisen.         

3.2 Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Die Volkskreditbank AG berücksichtigt in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten von Versicherungsanlageprodukten, die Gegenstand ihrer Beratung sind, einige der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Versicherungsberatung auf Basis der von den Produktherstellern stammenden Informationen im Rahmen der Beurteilung der Geeignetheit.

Diese wird durch die Volkskreditbank AG folgendermaßen vorgenommen:

  • Jeder neue und bestehende Kunde wird vor Beginn eines Beratungsgespräches mit dem "Informationsblatt zur Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen" über die Aspekte nachhaltiger Versicherungsanlageprodukte aufgeklärt. Sich daraus ggf. ergebende Fragen des (potenziellen) Kunden werden vom Kundenberater beantwortet. Anschließend kann der (potenzielle) Kunde aus freien Stücken (unbeeinflusst) seine Nachhaltigkeitspräferenzen bekanntgeben. 
  • Bestimmt der (potenzielle) Kunde, dass in ein Versicherungsanlageprodukt investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, und bestimmt der (potentielle) Kunde qualitative oder quantitative Elemente, mit denen diese Berücksichtigung nachgewiesen wird, gleicht die Volkskreditbank AG diese Angaben mit den von den Produktherstellern stammenden Informationen ab.
  • Ergibt die Beurteilung der Geeignetheit, dass eines oder mehrere Versicherungsanlageprodukte den Angaben des (potenziellen) Kunden entsprechen bzw. für ihn geeignet sind, kann dieses bzw. können diese Versicherungsanlageprodukte dem (potenziellen) Kunden empfohlen werden.
  • Ergibt die Beurteilung der Geeignetheit, dass keine Versicherungsanlageprodukte den Angaben des (potenziellen) Kunden entsprechen bzw. für ihn geeignet sind, wird dem (potenziellen) Kunden kein Versicherungsanlageprodukt empfohlen und er wird über diesen Umstand aufgeklärt. Dem (potenziellen) Kunden steht es anschließend frei, seine ursprünglichen Angaben zu überdenken sowie gegebenenfalls anzupassen. Die Aufklärung sowie gegebenenfalls auch die Anpassungen des (potenziellen) Kunden werden dokumentiert.
  • Passt der (potenzielle) Kunde seine ursprünglichen Angaben an, erfolgt auf Basis dieser angepassten Nachhaltigkeitspräferenzen eine erneute Beurteilung der Geeignetheit.
  • Entscheidet sich der (potenzielle) Kunde dafür, sich als "nachhaltigkeitsneutral" einzustufen, dürfen ihm in der Folge geeignete Versicherungsanlageprodukte mit nachhaltigkeitsbezogenen Merkmalen empfohlen werden sowie auch geeignete Versicherungsanlageprodukte, die nachhaltigkeitsbezogene Merkmale nicht aufweisen.

3.3 Portfolioverwaltung

Aktuell bietet die Volkskreditbank AG im Rahmen der Portfolioverwaltung kein Produkt an, welches laut Offenlegungs-VO als nachhaltig zu qualifizieren ist. (Art. 8 oder Art. 9 Offenlegungs-VO). Sämtliche Portfolios sind demnach gemäß Art. 6 Offenlegungs-VO zu klassifizieren und berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852).

4. Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

4.1 Allgemeines

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Die Volkskreditbank AG  berücksichtigt im Rahmen der Anlage- und Versicherungsberatung sowie der Portfolioverwaltung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und hat Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen festgelegt, soweit es in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellt, angemessen erscheint.

Im Rahmen der Umsetzung der getroffenen strategischen Entscheidung berücksichtigt die Volkskreditbank AG bei ihren Investitionsentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch gezielte Produktauswahl mit Ratings durch verifizierte Drittanbieter wie ISS ESG oder allgemein anerkannte Qualitäts- und Gütesiegel wie dem Europäischen Transparenzlogo, dem FNG-Siegel 30 oder dem ÖUZ (Österreichisches Umweltzeichen).

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt unter anderem durch die Anwendung von Ausschlusskriterien, die von der Volkskreditbank AG definiert wurden:

  • Unternehmen, die eine schwere Verletzung des sogenannten UN Global Compact begehen. Der UN Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf der Grundlage zehn universeller Prinzipien (aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruption) und der sogenannten Sustainable Development Goals verfolgt er die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte, heute und in Zukunft.
  • Unternehmen, die kontroverse und/oder moralisch unakzeptable Waffen herstellen, unterhalten oder handeln.
  • Unternehmen, die wesentlich in der Herstellung, im Service oder im Handel von Atomwaffen involviert sind.   

Im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung gelten für passive Produkte (solche sind zB ETF, Indizes, Passive Fonds, ETC, ETN), die Indizes abbilden, die oben genannten Ausschlüsse nur, wenn 100 % der Basiswerte des Index aus Unternehmen und/oder Ländern und/oder supranationalen Unternehmen bestehen, die auf der Grundlage der in diesem Dokument enthaltenen Regeln ausgeschlossen sind. Zusätzlich wird zu den oben angeführten Ausschlusskriterien ein ESG Score auf alle Unternehmen und Finanzprodukte angewendet (sofern von unserem Anbieter erhältlich), das verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte bewertet und aggregiert. Bei Aktien erfolgt dies z.B. durch die Anwendung des ESG Risk Scores von Sustainalytics. Bei Finanzprodukten wie aktiven oder passiven Fonds wird unter anderem auf das Rating des Anbieters ISS ESG Bezug genommen.

Von der Volkskreditbank AG wird allgemein der Ansatz einer möglichst breiten Diversifizierung der Anlagen verfolgt, um Chancen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen zu nutzen und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren, da sich diese unterschiedlich stark auf einzelne Branchen, Regionen, Währungen und Assetklassen auswirken können.

Kunden, die über diese Mindeststandards hinaus investieren möchten, bieten wir spezielle Lösungen an, die zusätzliche Kriterien berücksichtigen. Hier ist als Beispiel die ethisch wertorientierte Variante unserer individuellen Vermögensverwaltung zu nennen.          

4.2 Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken

Im Rahmen der Vergütungspolitik werden Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigt. Die Vergütungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und setzt keine Anreize zum Eingehen von Risiken jeder Art, darunter auch Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Vergütungspolitik steht mit der Nachhaltigkeitsstrategie im Einklang. Dies ist unter anderem dadurch sichergestellt, dass ein/e Vertreter/in des Personalbereiches an den regelmäßig stattfindenden Nachhaltigkeitszirkeln teilnimmt und dadurch eine aktive Wissensverbindung gewährleistet ist.

4.3 Schulungs- und Weiterbildungskonzept

Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken tragen zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter in der Anlageberatung, Versicherungsberatung und  Finanzportfolioverwaltung bei. Zum einen trägt das umfassende Schulungs- und Weiterbildungskonzept der Volkskreditbank AG zur Befähigung der jeweiligen Mitarbeiter bei, das Anlageuniversum sowie die jeweiligen Anlagestrategien und -produkte zu verstehen und hinsichtlich wichtiger Nachhaltigkeitsfaktoren umfassend beurteilen zu können. Zusätzlich wird durch externe Schulungsanbieter und Berater ausgewählten Mitarbeitern im Hinblick auf ESG-Themen regelmäßig der aktuellste Wissensstand vermittelt.

4.4 Mitwirkungspolitik

Basis für die Investition in Aktiengesellschaften ist ein fundiertes Auswahl- und Monitoringverfahren. Die laufende Überwachung der Aktiengesellschaften erfolgt durch Aktienspezialisten und das Portfoliomanagement der Volkskreditbank AG sowie in Zusammenarbeit mit einem externen Research- und Analysepartner, der eine regelmäßige Bewertung und Kontrolle durchführt. Grundsätzlich werden großkapitalisierte, führende Unternehmen mit überdurchschnittlichen Qualitätsmerkmalen auf Grundlage einer Fundamentalanalyse ausgewählt. Aufgrund der geringen Anteile der Portfolios am Grundkapital erfolgt mit den betreffenden Aktiengesellschaften in der Regel kein Dialog.

Die Stimmrechte werden grundsätzlich im besten Interesse der Kunden ausgeübt. Bei allen Angelegenheiten, die Kundeninteressen nachhaltig beeinflussen könnten, kann das Stimmrecht ohne jegliche Einflussnahme durch Dritte und ausschließlich im besten Kundeninteresse selbst ausgeübt oder an Dritte mit einer ausdrücklichen Weisung, wie das Recht auszuüben ist, delegiert werden. Dabei stützt man sich auf Informationen, die man von der Lagerstelle, den Produktspezialisten oder Dritten (Research- und Analysepartner) erhält oder aus der Presse erfährt. In der Regel wird allerdings das Stimmrecht aufgrund geringer Anteile der Portfolios am Grundkapital der investierten Aktiengesellschaften nicht ausgeübt.

Dividenden: Ein Gewinn der betreffenden Aktiengesellschaften wird in der Volkskreditbank AG einheitlich in Form einer Cashdividende ausgeschüttet. 

Bezugsrechte und sonstige Kapitalmaßnahmen: Die Ausführung etwaiger Bezugsrechte im Rahmen einer Kapitalerhöhung und eine Teilnahme bei sonstigen Kapitalmaßnahmen erfolgt nach vorheriger Prüfung und Empfehlung durch die Aktienspezialisten der Volkskreditbank AG in Abstimmung mit einem externen Research- und Analysespezialisten. 

In der Regel erfolgt keine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, da der Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaften meist nicht wesentlich ist.

Der Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft wird als nicht wesentlich eingestuft und dementsprechend erfolgt keine Kommunikation mit anderen einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaft.

Die Wertpapier-Compliance-Richtlinie sowie die Richtlinie Verhinderung von Interessenskonflikten der Volkskreditbank AG stellen sicher, dass Interessenkonflikte vermieden werden und unvermeidbare Interessenkonflikte unter Wahrung der Kundeninteressen aufgelöst werden. Die Richtlinien fußen auf der Unternehmensstrategie der Volkskreditbank AG und damit auf deren Geschäftsgrundsätzen. Daraus wurde der Verhaltenskodex für Mitarbeiter der Volkskreditbank AG abgeleitet, der von Integrität und Loyalität geprägt ist.

4.5 Berücksichtigung der EU-Taxonomie

Die Volkskreditbank AG kann in Ausübung ihrer Tätigkeiten als Finanzberater beziehungsweise Finanzmarktteilnehmer Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/852 („Taxonomie-Verordnung“) tätigen, die zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung beitragen könnten.

Allerdings ist es der Volkskreditbank AG derzeit nicht möglich, aussagekräftige, aktuelle und überprüfbare Daten zu erheben, die es ermöglichen würden zu bestimmen, ob es sich bei den Investitionen um solche in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung handelt. Eine Beschreibung, ob und in welchem Umfang die in der Anlagestrategie enthaltenen Investitionen solche in Wirtschaftstätigkeiten sind, die ökologisch nachhaltig im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung sind, kann daher derzeit nicht zuverlässig erfolgen.